Ab dem Jahr 2003 gab es eine kleine Gruppe von Jagdhornbläser.
Bei Prüfungen oder Veranstaltungen spielten wie die entsprechenden jagdlichen Signale.
Es besteht besteht kein urheberrechtlicher Schutz für Jagdsignale (Stand: April 2006), da es sich um überlieferte Weisen handelt, insofern unterliegen die Signale nicht der Abgabenpflicht der GEMA (GEMA-frei).